Grundsätze
Diese Seite behandelt ein politisch aufgeladenes Thema mit festen Lagern. Sie soll von beiden Seiten zitierbar sein, weil sie keiner Seite zuarbeitet. Das gelingt nur, wenn die Bewertung nicht von uns kommt — und wenn wir dort schweigen, wo die Daten schweigen. Sechs Regeln binden deshalb jede Design- und Textentscheidung dieser Seite.
1. Zahlen, keine Urteile
Die Seite nennt Beträge, Zeiträume, Mengen und deren Herkunft — nicht, ob das viel oder wenig ist. Wertende Begriffe („Kostenexplosion", „Belastung") und relativierende Partikel („nur", „immerhin", „bereits") kommen nicht vor, auch nicht in Überschriften, Alt-Texten oder Social-Media-Vorschauen.
Erlaubt und erwünscht sind Verortungen, weil sie aus den Daten selbst folgen: „Rang 3 von 192 Tagen", „Median 39,6 Mio €/Tag", „teuerster Tag war der 01.05.2026". Das ist Statistik, keine Wertung.
2. Zwei Töpfe, niemals eine Summe
| Topf | Wer zahlt | Wie |
|---|---|---|
| EEG-Konto | Steuerzahler | Bundeshaushalt, seit Juli 2022 |
| Redispatch, Abregelung | Stromkunde | Netzentgelte, über den Strompreis |
Diese beiden werden nie addiert, nie saldiert, nie in dieselbe Summenzeile oder dasselbe Diagramm gezogen — auch nicht mit dem Hinweis, dass es verschiedene Töpfe sind. Zwei große Zahlen nebeneinander werden addiert gelesen, egal was darübersteht. Deshalb steht auf der Startseite genau eine Hauptzahl.
3. Amtlich ist amtlich, geschätzt ist geschätzt
Die Hauptzahl ist amtlich verankert: die kalibrierten Tage eines Monats summieren sich exakt auf den vom EEG-Konto ausgewiesenen Monatswert. Darunter steht immer die Zerlegung „davon X modelliert, Y amtlicher Aufschlag" — das ist ausdrücklich keine Spanne. Der Aufschlag wird nie auf Technologien oder Stunden verteilt: Er enthält mengenunabhängige Bestandteile, eine Zurechnung wäre erfunden.
Monate ohne amtliche Abrechnung laufen auf einem geschätzten Kalibrierfaktor und sind als vorläufig gekennzeichnet. Im Zweifel gilt ein Monat als vorläufig, nicht als amtlich.
4. Kein Handlungsappell, keine Schlussfolgerung
Kein „was daraus folgt", kein Reformvorschlag, keine Verlinkung auf Kampagnen oder Petitionen — in keine Richtung. Das gilt auch für scheinbar harmlose Umrechnungen wie „das entspricht X € je Haushalt": Solche Figuren sind Rhetorik, keine Daten. Was aus den Zahlen folgt, entscheiden die Leser.
5. Jede Zahl ist rückverfolgbar
Amtliche Quelle schlägt Presse; keine Zahl ohne nachvollziehbare Herkunft. Die Methodik ist vollständig offengelegt, die amtlichen Quell-Dokumente werden archiviert. Revisionen werden datiert ausgewiesen, nicht heimlich ersetzt — das Verzeichnis steht unter /korrekturen/. Fremde Grafiken werden nicht gespiegelt; eigene Visualisierungen aus Rohdaten sind davon nicht berührt.
6. Wo eine kursierende Zahl bestätigt wird, steht das da
Das Tages-Lookup ist zum Nachrechnen gebaut, nicht zum Widerlegen. Erweist sich eine öffentlich verbreitete Zahl als richtig, steht das genauso deutlich da wie eine Abweichung — Beispiel 26.04.2026: die kursierende Redispatch-Menge von 46.410 MWh trifft unsere unabhängige Auswertung der amtlichen Daten exakt. Abweichungen, deren Ursache wir nicht kennen, werden als offen benannt und nicht als Fehler der Gegenseite ausgewiesen. Das Register steht unter /geprueft/.
Wo Ermessen steckt
Vier Stellen enthalten menschliche Annahmen; sie sind in der Methodik offengelegt statt im Code versteckt: die Gewichtung des Solar-Zubaus im Marktprämien-Portfolio, die Zuordnung der Inbetriebnahme-Jahrgänge zu den Regeln des § 51 EEG, der Cash-Lag von einem Monat in der Kalibrierung und der Ersatzfaktor für Monate ohne amtliche Abrechnung.
Was diese Seite nicht kann
- Redispatch in Euro. Der amtliche Datensatz enthält Leistung und Arbeit, aber keine Kosten — ein Euro-Betrag wäre geschätzt und steht deshalb nicht auf der Seite.
- Die Gesamtkosten der Energiewende. Der Scope ist der Stromsektor, konkret das EEG-Konto; die Seite behauptet nicht, eine Gesamtrechnung zu sein.
- Was der Strom ohne EEG gekostet hätte. Ein Kontrafaktual bräuchte Annahmen, die wir nicht setzen wollen.
- Zukünftige Belastungen. Die Nachholung nach § 51a EEG verlängert Förderzeiträume; das ist eine künftige Zahlung, die heute in keiner Tageszahl auftaucht.
Einzelne Punkte — etwa die Lizenzierung der aufbereiteten Daten — sind bewusst noch nicht entschieden. Bis dahin gilt die zurückhaltendste Auslegung: im Zweifel nichts behaupten.